Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer-Vereinigung

Hier finden Sie Wissenswertes über unsere Organisation, die Mitglieder sowie gesetzliche Grundlagen und Richtlinien.

Mitglieder

Die Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers bedarf einer Bewilligung der FMA. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Erfordernisse nach Art. 5 WPG erfüllt sind. Die Bewilligung als Wirtschaftsprüfer berechtigt zur geschäftsmässigen Ausübung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen (Art. 2 Bst. a WPG) sowie Beratung in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Finanzierung, Organisation und Informatik (Art. 2 Bst. b WPG).
Die Wirtschaftsprüfertätigkeit kann auch in Form einer juristischen Person ausgeübt werden, welche einer Bewilligung der FMA bedarf (Art. 12 WPG). Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Erfordernisse nach Art. 13 WPG erfüllt sind.

Organisation

Der Wirkungskreis der WPV

1. Der Wirtschaftsprüfervereinigung obliegt die Wahrung der Ehre und des Ansehens des Berufsstandes.

2. Die Wirtschaftsprüfervereinigung vertritt die Interessen des Berufsstandes bei Ämtern und Aufsichtsbehörden.
3. Die Wirtschaftsprüfervereinigung bringt sich aktiv in die Entwicklung der Aufsichtspraxis ein und nimmt im Rahmen von neuen branchenrelevanten Gesetzesentwürfen im Sinne des Berufsstandes Stellung.

Vorstand

Lars Klossack

Vice Präsident

Dr. Stefan Bürzle

Mitglied

Mathias Eggenberger

Mitglied

Claudio Tettamanti

Mitglied

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Berufsbild

Die Tätigkeit des Prüfens kann von fachkundigen Personen unter Anleitung und Qualitätsüberwachung durchgeführt werden. Die Ausstellung von Testaten im Rahmen von Abschlussprüfungen ist ausschliesslich den Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Die Bezeichnung «Wirtschaftsprüfer» ist überdies ein vom Gesetz unter Strafandrohung geschützter Berufstitel.

Die WPV-Mitglieder unterstehen den Standes- und Berufsregeln der WPV. Die Standes- und Berufsregeln enthalten berufsethische Regeln, deren Einhaltung Gewähr für eine seriöse und einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten soll. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen zur Sorgfalt und Verantwortung, zur Verschwiegenheit und zur Unabhängigkeit. Sie beinhalten auch Grundsätze zur laufenden Weiterbildung und zur Honorierung.

Für die Wirtschaftsprüfer gelten zudem weitere fachliche Verlautbarungen für die Berufsausübung (firmen- sowie mandatsbezogene Prüfungsstandards). Alle Wirtschaftsprüfer bei der WPV müssen über ein Qualitätssicherungssystem verfügen.

Der Finanzmarktaufsicht (FMA) obliegt die prudenzielle Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Erteilung und Entzug von Bewilligungen, Überwachung des Fortbestands der Bewilligungsvoraussetzungen), die Disziplinargewalt, die Durchführung von Qualitäts- und Sorgfaltspflichtkontrollen sowie das Führen des Wirtschaftsprüferregisters. Darüber hinaus ist die FMA zuständig für die Erteilung von Bestätigungen, die Ausschreibung der Wirtschaftsprüfer-Prüfung (Zulassungs- oder Eignungsprüfung) sowie die Prüfungszulassung.

Um eine anhaltend hohe Dienstleistungsqualität sicher zu stellen, verpflichten sich die Experten-Einzelmitglieder der Wirtschaftsprüfervereinigung, ihre Fachkenntnisse durch kontinuierliche Weiterbildung stets auf dem neuesten Stand zu halten. Sie dokumentieren Ihre Weiterbildung und reichen einmal jährlich eine Deklaration über ihre Weiterbildung ein.

In Vorbereitung auf die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer in Liechtenstein sind die praktische Erfahrung im Beruf, welche in aller Regel als Revisionsassistent bei einem Wirtschaftsprüfer zu sammeln ist und eine Ausbildung, welche durch Wirtschaftsprüfungsdiplome der EU oder der Schweiz nachgewiesen werden können, notwendig.

Nach Art. 9 Abs. 1 WPG wird zugelassen, wer

  • handlungsfähig und vertrauenswürdig ist,
  • den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis erbringt (Art. 7 WPG),
  • EWR- oder schweizerischer Staatsbürger ist, sowie
  • die gesetzlich vorgeschriebene praktische Betätigung nachweist (Art. 8 WPG).

 

Die Prüfung ist eine ausschliesslich die beruflichen Kenntnisse des Antragstellers betreffende staatliche Prüfung, mit der seine Fähigkeit, Tätigkeiten im Sinne Art. 2 WPG im Fürstentum Liechtenstein auszuüben, beurteilt werden soll. Es wird lediglich überprüft, ob der Antragsteller über eine ausreichende Kenntnis der für die Berufsausübung relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Fürstentums Liechtenstein verfügt.

Die Prüfungstermine werden auf der Seite der FMA publiziert. Es findet kein universitärer Vorbereitungskurs statt – die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt im Selbststudium.

Weitere Angaben zur Zulassungs- und Eignungsprüfung finden Sie unter:

https://www.fma-li.li/de/aufsicht/bereich-geldwaschereipravention-und-andere-finanzintermediare/wirtschaftsprufer-und-wirtschaftsprufungsgesellschaften.html

Für die Zulassung zur aktienrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Prüfung von Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsdienstleistern, Versicherungen, Pensionskassen, Vermögensverwaltern, Anlagefonds und deren Verwaltungsgesellschaften sowie zur Durchführung von Sorgfaltspflichtprüfungen in Liechtenstein ist in einem ersten Schritt die vorstehend beschriebene allgemeine Zulassungs- resp. Eignungsprüfungen abzulegen, bevor bei der FMA spezialgesetzliche Zulassungen angesucht werden können. 

Das Institut der Wirtschaftsprüfervereinigung ist ein öffentlich-rechtlicher Verein, der die Fachgebiete der Wirtschaftsprüfer sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes fördert und unterstützt. Dafür organisiert die Wirtschaftsprüfervereinigung Aus- und Fortbildung und vertritt die Interessen des Berufsstands. Kernthemen der Arbeit sind Prüfung und Rechnungslegung, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie Berufsrecht.

Die Wirtschaftsprüfervereinigung organisiert sich gemäss den Statuten eigenständig über ihren Vorstand aus fünf Berufsvertretern und das oberste Organ, die Plenarversammlung der Mitglieder. Die Plenarversammlung tagt mindestens einmal jährlich.

Die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftsprüfervereinigung ist für jeden Wirtschaftsprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Tätigkeit in Liechtenstein verpflichtend.

Finanzplatz Liechtenstein

Mehr Informationen unter finance.li

Kontakt

Für Fragen und Anregungen, wollen Sie sich an unser Sekretariat wenden.